Recht

Hunde fahren kostenlos Taxi

22. Mai 2015, 13:46 Uhr
Thomas Schneider (vm)
Hundebesitzer haben generell das Recht, ihren Vierbeiner auf Taxifahrten mitzunehmen. Der Fahrer darf die Mitnahme nur verweigern, wenn er allergisch auf das Tier reagiert oder glaubhaft macht, dass er sich vor ihm fürchtet. Dann allerdings muss er einen Ersatzwagen besorgen. Erfreulich für Tierhalter allgemein: Einen Aufpreis darf der Fahrer für die Mitnahme nicht verlangen.


Hundebesitzer haben generell das Recht, ihren Vierbeiner auf Taxifahrten mitzunehmen. Der Fahrer darf die Mitnahme nur verweigern, wenn er allergisch auf das Tier reagiert oder glaubhaft macht, dass er sich vor ihm fürchtet. Dann allerdings muss er einen Ersatzwagen besorgen. Wer glaubt, wegen seines Hundes zu Unrecht stehen gelassen worden zu sein, kann beim Straßenverkehrsamt eine Beschwerde einreichen. Notwendige Angaben sind Datum und Uhrzeit sowie das Nummernschild oder die Konzessionsnummer des Taxis.

Unter die sogenannte "Beförderungspflicht" für Taxifahrer fallen laut ARAG-Experten nämlich neben dem Fahrgast auch dessen "Sachen". Und als eben solche gelten Haustiere laut Gesetz. Verweigert der Fahrer die Mitnahme, können mehrere Hundert Euro Strafe die Folge sein. Erfreulich für Tierhalter: Einen Aufpreis darf der Fahrer für die Mitnahme nicht verlangen, außer das Tier beschmutzt das Taxi übermäßig.

Und wo darf Hund im Auto Platz nehmen? Das richtet sich nach dem Fahrzeug-Typ. Allgemein gilt: Auf die Sitze darf der Vierbeiner nicht. Größere Hunde müssen in den Kofferraum. Das ist aber aufgrund des Tierschutzes nur in Kombis und Vans erlaubt, bei denen der Innenraum nicht komplett vom Kofferraum getrennt ist (Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: IV-5 Ss (OWi) 221/03 - (OWi) 6/04 I). Bei einer Stufenheck-Limousine etwa muss also ein Ersatzwagen her. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 234 OWi 163/13) können kleinere Tiere aber im Fußraum untergebracht werden.

Der Artikel "Hunde fahren kostenlos Taxi" wurde am 22.05.2015 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Taxi, Recht, Tiere, Recht, veröffentlicht.

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