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Neue Regelung für Kurzzeit-Kennzeichen - Die zwei Seiten eines Schildes

1. April 2015, 12:31 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Bei den Kurzzeit-Kennzeichen haben sich die Voraussetzungen für deren Nutzung geändert. In der Praxis hat das insbesondere für Oldtimer-Käufer Nachteile. Für andere Gebrauchtwagenkäufer aber auch einen Riesenvorteil.

Seit dem 1. April sind strengere Regeln für Kurzzeit-Autokennzeichen in Kraft: Nur noch Autos mit gültiger TÜV-Plakette können ein solches Nummernschild bekommen. Vorgesehen sind die Fünf-Tages-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Genau in diesem Einsatzzweck sind vor allem Oldtimer-Käufer allerdings nun eingeschränkt.

Oldtimer werden nicht selten ohne gültige Hauptuntersuchung verkauft, um sie anschließend zu restaurieren. Klassiker, die beispielsweise keine Blinker oder nicht zulässige Scheinwerfer oder Fensterscheiben haben und keine HU überbestehen, dürfen nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) unter den neuen Voraussetzungen nicht mehr mit dem Fünf-Tages-Kennzeichen bewegt werden. Eine Probefahrt fällt damit ebenso aus wie die Überführung auf eigener Achse. Auch wenn sie fahrtüchtig sind, müssen die Klassiker den Weg zur Restaurationswerkstatt auf dem (teuren) Trailer antreten.

Ausnahme sind Fahrten, die zur nächsten HU-Prüfstelle erfolgen und zurück. Das gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden. Eine nahegelegene Werkstatt darf zur unmittelbaren Behebung der Mängel ebenfalls aufgesucht werden, aber nur im Zulassungsbezirk des Kennzeichens oder im angrenzenden Bezirk. Gebrauchtwagenkäufer, die ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV erwerben wollen, stehen übrigens vor dem gleichen Problem wie Oldtimer-Käufer.

Die neue Regelung erleichtert den Autokauf für einen Teil der Gebrauchtwagenkäufer aber auch: Bisher durfte ein Kurzzeit-Kennzeichen nur von der Zulassungsstelle des Halter-Wohnortes ausgegeben werden. Heißt: Der Käufer musste für die Überführung nach Abschluss des Kaufvertrages am Standort des Fahrzeugs mit den Papieren zu Hause zum Amt, um dann mit den Kennzeichen wieder zurück zum Fahrzeugstandort zu fahren - bei größeren Distanzen ziemlich aufwendig. Nun werden die Nummernschilder auch am Standort des Autos ausgestellt.

Die neue Verordnung soll Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen verhindern, der laut Verkehrsministerium in der Vergangenheit stark angestiegen ist. So stellt die Behörde einen zunehmenden Handel mit den Nummernschildern fest. Das bisherige System habe dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert wurden, keine Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen sei die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.

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