Vorsicht beim Ersatzteil-Kauf: Das Bundesverkehrsministerium warnt Autofahrer und Kfz-Werkstätten vor nachgebauten Turboladern für Pkw. Der Einbau dieser in Deutschland als Ersatz für Originalteile angebotenen Produkte kann nicht nur einen kapitalen Motorschaden sorgen, sondern auch das Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Autos nach sich ziehen.
"Werden nun Turbolader ausgetauscht, müssen diese Teile dem genehmigten Zustand des Fahrzeugs entsprechen", schreibt das Ministerium. Das ist aber bei vielen der Nachbauten nicht der Fall. "Werden in genehmigungsrelevanten Bereichen Teile verbaut, die nicht in der Genehmigung aufgeführt sind, liegt der genehmigte Zustand des Fahrzeugs nicht mehr vor, da von einer Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens auszugehen ist." Und damit ist die ABE hinfällig.
Außerdem entsprechen die Teile laut "kfz-betrieb" nicht den Originalteilen. Billigteile, Kopien oder auch unzureichend aufgearbeitete Turbolader können für teure Folgeschäden sorgen. Schlechte Fertigungs-Toleranzen führen zu Schäden oder zum Motor-Notlauf: Die Leistung sinkt, Emissionen und Verbrauch steigen an. Die fehlerhafte Fertigung kann im schlimmsten Fall sogar zum Motorschaden führen.
Der Artikel "Hände weg von Turbolader-Nachbauten" wurde am 05.03.2015 in der Kategorie News von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Pkw, Turbolader, Ersatzteile, News, veröffentlicht.