News

Urteil: Führerscheinentzug nach Passivrauchen von Cannabis

6. Februar 2015, 15:00 Uhr
Redaktion
Auch wer Cannabis passiv raucht, kann seinen Führerschein verlieren.

Auch wer Cannabis passiv raucht, kann seinen Führerschein verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az. 9 L 541/14).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde einem Mann bei einer Verkehrskontrolle nach positivem THC-Test die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Er hatte angegeben, zwar selbst ab und zu die Droge zu konsumieren, nicht jedoch in der letzten Zeit. Er sei allerdings am Vorabend mit Freunden zusammen gewesen, die alle ausgiebig geraucht hätten. Er vermutete, der Drogentest sei wegen des Passivrauchens positiv ausgefallen. Dies könne ihm nicht angelastet werden, fand der Mann und verlangte den Führerschein zurück.

Das Gericht glaubte dem Mann nicht, dass er am Vorabend selbst nichts geraucht habe, denn die Höhe des THC-Gehaltes im Blut deutete auf einen tatsächlichen Konsum hin, was allerdings unerheblich sei, da dem Fahrer auch beim passiven Rauchen ein bewusster Konsum unterstellt werden könne. Er hätte sich daher darüber im Klaren sein müssen, dass er nicht mehr verkehrstauglich war. (ampnet/nic)

Der Artikel "Urteil: Führerscheinentzug nach Passivrauchen von Cannabis" wurde am 06.02.2015 in der Kategorie News von Redaktion mit den Stichwörtern Urteil, Cannabis, Passivrauchen, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

28. März 2024

Sportliche neue Aprilia RS 457

Aprilia verkörpert Sportlichkeit, Adrenalin und Fahrspaß auf Straßen und Rennstrecken. Mit 54 Weltmeistertiteln ist ...