Ausnahmeregelung für Elektro-Kleintransporter

Pkw-Führerschein auch für schwerere Elektro-Transporter

1. Januar 2015, 13:29 Uhr
Redaktion
Elektrisch betriebene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen dürfen seit gestern (31.

Elektrisch betriebene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen dürfen seit gestern (31. Dezember 2014) mit dem normalen Führerschein für Personenwagen gefahren werden. Bei ihnen bleibt das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor. Das regelt eine Ausnahmeverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt: "Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen". (ampnet/Sm)

Der Artikel "Pkw-Führerschein auch für schwerere Elektro-Transporter" wurde am 01.01.2015 in der Kategorie News von Redaktion mit den Stichwörtern Ausnahmeregelung für Elektro-Kleintransporter, Pkw-Führerschein, 25 Tonnen, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

18. April 2024

Citroen C3 Aircross: Erste Bilder

Die dritte Generation des C3 Aircross steht in den Startlöchern. Jetzt zeigt Citroen erste Bilder. Wie der neue C3 ...