Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden keine zusätzlichen Gebühren berechnen, wenn sie ihren Flug stornieren oder nicht antreten. So hat jetzt das Kammergericht Berlin (Az.: 5 U 2/12) entschieden. Im verhandelten Fall sollten Reisende nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsentgelt zahlen, was die Richter jedoch als unzulässig zurückgewiesen haben. Denn Kunden hätten ein gesetzliches Kündigungsrecht. Daher sei eine Fluggesellschaft ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln.
Zudem müssen die Anbieter den Endpreis laut ARAG-Rechtsexperten korrekt aufschlüsseln und dürfen den Anteil an Steuern und Gebühren am Ticketpreis nicht zu niedrig auszuweisen. Auf der Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main wurden lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von einem bzw. drei Euro angegeben. Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens beläuft sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person.
Der Artikel "Urteil: Fluggäste dürfen kostenlos stornieren" wurde am 01.10.2014 in der Kategorie Reise von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Recht, Reisen, Flug, Reise-Tipp, Caravan, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper, Bahn veröffentlicht.