Taxi

Uber vor dem Aus?

2. September 2014, 10:37 Uhr
Thomas Schneider (vm)
Der Fahrdienst "Uber" darf ab sofort seine Leistungen in ganz Deutschland nicht mehr anbieten.

Der Fahrdienst "Uber" darf ab sofort seine Leistungen in ganz Deutschland nicht mehr anbieten. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat das Landgericht Frankfurt am Main jetzt gegen das US-Startup erlassen. Demnach darf Uber laut der ARD ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr befördern. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft. Den Fahrern droht die fristlose Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht.

Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft im Namen der deutschen Taxizentralen. Der Vorwurf: Uber übernehme keinerlei Verantwortung für die Fahrten, die Fahrer würden nicht kontrolliert, sind nicht sozialversichert und erhalten keine festen Löhne. Die Richter führten als Begründung ein "unlauteres Wettbewerbsverhalten" an. Sie monieren, dass Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt und dessen Regeln sowie die zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgeht. Es würden gegen Entgelt Personen befördert, "ohne im Besitz einer Genehmigung zu sein", schreibt FAZ online.

Der Fahrdienst bietet zwar nicht direkt Fahrten an, ist aber für die Verstöße der Fahrer mitverantwortlich. Uber vermittelt in über 200 Städten in 42 Ländern Fahrten mit privaten Fahrern über die Smartphone-Apps "Uber" und "UberPop". Die Fahrten sind deutlich günstiger als mit einem normalen Taxi. Uber will gegen das nun ausgesprochene Verbot vorgehen. "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte das Unternehmen mit. "Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist."

Taxi.eu-Chef Hermann Waldner sieht das deutschlandweite Verbot als "wichtigen Beitrag zu fairem Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und als beispielhaft für weitere europäische Länder." Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland: "Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln." Uber arbeite mit Milliarden-Kapital von Goldman-Sachs und Google, hülle sich in einen Start-Up-Look und verkaufe sich "als New-Economy-Heilsbringer". Bei dieser Form der "Heuschrecken-Shareconomy" verliere Staat durch entgangene Steuern, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Der Artikel "Uber vor dem Aus?" wurde am 02.09.2014 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Taxi, Recht, Recht, veröffentlicht.

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