Recht

Beifahrer im Auto muss nicht auf Schilder achten

27. August 2014, 14:25 Uhr
Sarah Hall-Waldhauser (vm)
Ein Beifahrer im Auto muss nicht auf Verkehrsschilder achten und auch nach einem Wechsel an das Steuer nach besonderen Regelungen erkundigen.

Ein Beifahrer im Auto muss nicht auf Verkehrsschilder achten und auch nach einem Wechsel an das Steuer nach besonderen Regelungen erkundigen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein 38-Jähriger nach einem Fahrerwechsel ein vorher angeordnetes Überholverbot nicht beachtet und wurde vom zuständigen Amtsgericht zu einer Geldbuße von 87, 50 Euro verurteilt. Zuvor ist seine Frau den Wagen gefahren.

Das OLG hob dieses Urteil nun auf. Die Begründung: Der Mann sei als Beifahrer nicht dazu verpflichtet gewesen, auf Verkehrszeichen zu achten. Zudem gebe es auch keine Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung, sich bei einem Fahrwechsel nach besonderen Verkehrsregeln zu erkundigen (OLG, Az. 1 RBs 89/14).

Der Artikel "Beifahrer im Auto muss nicht auf Schilder achten" wurde am 27.08.2014 in der Kategorie Recht von Sarah Hall-Waldhauser (vm) mit den Stichwörtern Recht, Beifahrer, Recht, veröffentlicht.

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