New Mobility

Unwetterschäden: Die Versicherung sofort informieren

30. Juli 2014, 13:05 Uhr
Sarah Hall-Waldhauser (vm)
Nach einem Unwetter trauen viele Autofahrer ihren Augen nicht.

Nach einem Unwetter trauen viele Autofahrer ihren Augen nicht. Denn Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmungen oder gar umgestürzte Bäume hinterlassen häufig erhebliche Schäden am eigenen Pkw. Bei den Versicherungen laufen in diesen Fällen die Telefone heiß. Die immer wiederkehrende Frage der Autofahrer: Wer zahlt was und wieviel?

Kfz-Teilkasko-Versicherungen decken alle direkten Sturm- und Hagelschäden an Autos ab: Beschädigen etwa umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume ein Fahrzeug, zahlt die Versicherung in der Regel. Sie begleicht die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens, also den Wert, den das Auto zu dem Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat. Oft hat der Versicherungsnehmer aber auch eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Ein besonderes Ärgernis sind Unwetterschäden aber für alle Gebrauchtwagenfahrer. Denn auch für sie ist der Zeitwert des Fahrzeugs entscheidend. Heißt konkret: Bei einem alten Ford Fiesta, der nur noch einen Sachwert von 2 000 Euro hat, für den aber nun Reparaturkosten in Höhe von 6 000 Euro fällig werden, muss der Autofahrer die restlichen 4 000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Der ideelle Wert spielt keine Rolle, bestätigen die Experten der Verbraucherzentrale.

Nicht die Teilkasko, sondern die Vollkaskoversicherung haftet für einen Blechschaden, wenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Oft stellt sich die Beweislage in so einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Aber Unwetter bringen nicht nur Autofahrer in Bredouille. Auch Hausbesitzer leiden unter Sturm, Hagel & Co. Laut den Experten der GDV kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf, die ein Sturm ab Windstärke acht am Haus und seinen Nebengebäuden verursacht. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner. Generell gilt jedoch: Schäden anhand von Fotos dokumentieren und diese sofort der Versicherung melden.

Der Artikel "Unwetterschäden: Die Versicherung sofort informieren" wurde am 30.07.2014 in der Kategorie New Mobility von Sarah Hall-Waldhauser (vm) mit den Stichwörtern Versicherung, Schaden, Autoschaden, Verkehrsunfälle, Recht, Umwelt, New Mobility, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

24. April 2024

Der neue ID. Code von VW feiert Weltpremiere

Die Wolfsburger zeigen auf der Auto China 2024 in Peking mit der Weltpremiere des ID. Code einen ersten Ausblick auf ...