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Autoankauf - Worauf Sie als Händler achten müssen

22. Juli 2014
Redaktion
Diverse Foren geben privaten Käufern Tipps, worauf sie beim Autoankauf achten müssen.

Diverse Foren geben privaten Käufern Tipps, worauf sie beim Autoankauf achten müssen. Doch auch Händler sind nicht vor Tricks von privaten Verkäufern (oder anderen Händlern) geschützt. Daher soll der Autoankauf an dieser Stelle aus der Sicht von Händlern untersucht werden.

Grundlegende Vertragsdetails beim Autoankauf

Drei wichtige Vertragsdetails gehören zum Autoankauf: der Kaufvertrag, die Zulassung und Versicherung sowie eine eventuell vorhandene Finanzierung. Im Einzelnen:

  • Kaufvertrag: Als Händler werden Sie Standardverträge für den Kaufvertrag nutzen. Diese enthalten alle nötigen Angaben, trotzdem kann ein Verkäufer Eile vortäuschen mit dem Ziel, etwas wegzulassen. In den Kaufvertrag gehören die vollständigen Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer, wobei Sie als Händler unbedingt die Personalien des Verkäufers prüfen sollten (Personaldokument). Hinzu kommen die relevanten Daten des Fahrzeugs, also die Automarke und der Autotyp, die Fahrgestellnummer, die Kraftfahrzeugbriefnummer, der Hubraum, die Leistung in kW (PS), die Anzahl der bisherigen Halter laut Kfz-Brief, der Stand des Kilometerzählers und - wenn vorzufinden - einer eventuell abweichenden Fahrleistung aufgrund eines Austauschmotors. Hierüber muss es Rechnungen geben. Des Weiteren ist der nächste TÜV/HU-Termin zu vermerken (inklusive Abgasuntersuchung), außerdem gehören zugesicherte Extras am Fahrzeug in den Kaufvertrag. Dazu gehören neben Sonderausstattungen auch zusätzliche Ersatzteile, etwa Leichtmetallfelgen oder ein Satz Reifen. Unfallschäden gehören natürlich ebenfalls detailliert in den Kaufvertrag.
  • Zulassung/Versicherung: Ist das Fahrzeug noch zugelassen oder abgemeldet? Wenn es zugelassen ist, muss es auch versichert sein, doch das ist nicht selbstverständlich. Hier droht die größte Falle, in die Händler beim Ankauf von einer Privatperson tappen können. Wenn der Halter seine Haftpflichtbeträge nicht gezahlt hat und ihm die zwangsweise Abmeldung des Fahrzeugs droht, möchte er manchmal schnell verkaufen. Zwar gilt der Versicherungsschutz bis zur Durchführung der Zwangsmaßnahme, doch diese könnte in wenigen Stunden fällig sein. Steht der Wagen dann auf dem Hof des Händlers und wird von der Zulassungsbehörde allein deshalb nicht gefunden, fährt der Händler unter Umständen ohne Versicherungsschutz. Ein Abgleich mit der Zulassungsstelle schafft hier schnelle Aufklärung. Die größte Sicherheit ergibt sich natürlich durch den Vermerk von Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag.
  • Finanzierung: Läuft für das Fahrzeug noch eine Finanzierung? Wenn ja, dürfte der Verkäufer nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen können, die bei finanzierten Fahrzeugen in der Regel bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens bei der Bank verbleibt. Sollte das der Fall sein, kann der Händler erwägen, in die Finanzierung einzusteigen beziehungsweise sie bei der Bank auszulösen, doch das lohnt sich nur, wenn es das Fahrzeug wert ist. Sollte der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen, kann dem Händler egal sein, ob der Verkäufer an irgendeine Stelle hierfür noch einen Kredit abbezahlt. Ein Vermerk im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug lastenfrei ist, stellt den Händler jedoch auch für diesen Fall sicher.

Technischer Zustand des Fahrzeugs beim Autoankauf

Natürlich können Sie als Händler den technischen Zustand eines Fahrzeugs beim Autoankauf recht gut einschätzen, jedoch lohnt es sich nicht für jedes ältere Fahrzeug, dieses in der eigenen Werkstatt überprüfen zu lassen. Viele Verschleißerscheinungen sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, jedoch sehr relevant. Das betrifft insbesondere:

  • Fahrzeuge mit hohem Kilometerstand wie Firmenwagen, Taxi-Fahrzeuge und ehemalige Mietwagen, ebenso aber Wohnmobile
  • Verschleiß, der geschickt kaschiert wurde, wie übermalte Reifen und Rost in schwer sichtbaren Bereichen
  • Motor- oder Getriebeschäden, die bei einer langsamen Probefahrt nicht erkennbar werden (beispielsweise bei Automatikgetrieben, die in höheren Gängen nicht mehr schalten)
Generell gilt: Der Autoankauf ist bei älteren Fahrzeugen stets etwas riskanter für einen Händler, weil er sich oft nicht die Mühe macht, das wenig wertvolle gründlich genug zu überprüfen.

Der Artikel "Autoankauf - Worauf Sie als Händler achten müssen" wurde am 22.07.2014 in der Kategorie News von Redaktion mit den Stichwörtern Autoankauf - Worauf Sie als Händler achten müssen, News, veröffentlicht.

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