Recht

Urteil: Dienstwagen kann teuer werden

23. April 2014, 17:45 Uhr
Ralf Loweg (vm)
Ein Dienstwagen ist eine schöne Sache.

Ein Dienstwagen ist eine schöne Sache. Er kann aber auch zum Streitobjekt werden. Denn wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Und zwar in dem Umfang, in dem dieser Dienstwagen eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw einspart, sagen die ARAG-Experten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 UF 216/12).

Im verhandelten Fall stritten zwei getrennt lebende Eheleute über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem zum Besuch der bei der Ehefrau lebenden Tochter ein. Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und dann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann meint nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei. Das Gericht sieht den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei.

Der Artikel "Urteil: Dienstwagen kann teuer werden" wurde am 23.04.2014 in der Kategorie Recht von Ralf Loweg (vm) mit den Stichwörtern Recht, Financial, Recht, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

19. April 2024

Neuer Elektro-Dacia Spring setzt ein ''Preis-Statement''

Auch er ist elektrisch und preisgünstig, der geliftete Dacia Spring. Dank Förderung war der Vorgänger zwar für die ...