Recht & Urteil

Urteil: Fahrzeug auf Taxihaltestelle darf abgeschleppt werden

18. April 2014, 12:00 Uhr
Redaktion
Wer sein Fahrzeug auf einer Taxihaltestelle parkt, darf sich nicht beschweren, wenn sein Auto abgeschleppt wird.

Wer sein Fahrzeug auf einer Taxihaltestelle parkt, darf sich nicht beschweren, wenn sein Auto abgeschleppt wird. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden (Az. 14 K 3550/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, parkte ein Autofahrer seinen Wagen auf einer Taxihaltestelle, die mit einem absoluten Halteverbot beschildert ist. Etwa zehn Minuten später kam auch schon der Abschleppdienst und nahm den Wagen mit. Damit er ihn vom Hof der Abschleppfirma abholen durfte, musste der Mann 143 Euro zahlen. Außerdem hat er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 62 Euro erhalten. Das wollte der Parksünder aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen den Gebührenbescheid. Zusätzlich forderte er die bereits gezahlte Abschleppgebühr zurück, da er keine Taxen beeinträchtigt, da er alleine auf dem Taxistand gewesen sei.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Der Gebührenbescheid sei berechtigt, da der Kläger sein Fahrzeug eindeutig ordnungswidrig auf einem Taxistand abgestellt hat. Daher sei auch die Abschleppmaßnahme nicht zu beanstanden. Ein Taxistand könne nur dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn dieser nicht von verbotswidrig haltenden Fahrzeugen blockiert wird. (ampnet/nic)

Der Artikel "Urteil: Fahrzeug auf Taxihaltestelle darf abgeschleppt werden" wurde am 18.04.2014 in der Kategorie News von Redaktion mit den Stichwörtern Recht & Urteile, Urteil, Parken, Taxistand, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

19. April 2024

Neuer Elektro-Dacia Spring setzt ein ''Preis-Statement''

Auch er ist elektrisch und preisgünstig, der geliftete Dacia Spring. Dank Förderung war der Vorgänger zwar für die ...