Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
2006-09-05 Die Senkung der Promille
Prof. Hans-Peter Krüger vom Interdisziplinären Zentrum für Verkehrswissenschaften der Uni Würzburg gab einen Überblick. Dabei rückt vor allem der Alkoholkonsum in ein dunkles Licht. Bei 7,8 Millionen Bundesbürgern liegt ein "riskanter Konsum" vor, 2,4 Millionen Menschen wird ein "missbräuchlicher Konsum" bescheinigt, 1,5 Millionen Personen gelten als abhängig. Innerhalb der EU findet der Statistik zufolge jede fünfte Autofahrt unter Alkohol statt. Dabei, so Krüger, "gilt bei Fahranfängern ab dem ersten Schluck eine erhöhte Unfallgefahr vor". Das sei inzwischen empirisch ausreichend untersucht. Bei erfahrenen Fahrern ist ab 0,4-Promille eine erhöhte Unfallgefahr auszumachen. Sie steigt mit erhöhter Promillekonzentration auf das bis zu Fünffache. Die Kombination mit bestimmten Medikamenten lässt diese Gefahr regelrecht "explodieren".
Die Wissenschaft und die Gesetzgebung haben sich im Verlauf der Jahre auf immer strengere Regeln geeinigt, wenn es um Alkohol geht. 1966 galten 1,3 Promille als Grenze der Fahruntüchtigkeit, 1990 waren es 1,1 Promille, seit 1998 sind es 0,5 Promille. Als nächstes wird wohl ein Alkoholverbot für Fahranfänger kommen, so Krüger. Er warnt jedoch vor einem kausalen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Unfallzahlen und der Senkung der Promillegrenze. Den versuchte Andrea Hasse von der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) herzustellen. Tatsächlich sind die Unfallzahlen in den vergangenen 30 Jahren nahezu auf gleichem Niveau geblieben (etwa 370 000), die Unfälle unter Alkoholeinfluss jedoch um mehr als die Hälfte gesunken. 2005 waren es rund 22 000 Fälle, vor 30 Jahren waren es rund 51 000. Auffällig dabei ist der Grad der Trunkenheit von ertappten Autofahrern: 75 Prozent der Fahrzeuglenker haben mehr als 1,1 Promille, sind also auch im rechtlichen Sinn völlig fahruntüchtig. 85 Prozent der Fahrer unter Alkoholeinfluss sind zwischen 18 und 54 Jahren alt, über 80 Prozent Männer.
Bei Cannabis-Konsum ist die Sache scheinbar klar, die Analyse-Techniken werden immer besser. Wer mit einer Konzentration von mehr als einem Nanogramm pro Milliliter Blut erwischt wird, ist die Fahrerlaubnis weg. Aber "Nachweis ist nicht gleich Wirkung", so Krüger. Derart geringe Konzentrationen lassen sich nachweisen, eine Wirkung aber nicht mehr. Nicht in jedem Labor können die Toxikologen geringe Dosen nachweisen, aber die Grenzwerte richten sich hier nach den Möglichkeiten eines Beweises. Klare Vorgaben des Gesetzgebers gibt es zwar, aber die Folgen des Passivrauchens sind nur unzureichend untersucht. 1,5 bis zwei Millionen Konsumenten von Cannabisprodukten sind auf unseren Straßen unterwegs. Tendenz steigend. Waren es früher fast ausschließlich junge Menschen, die "kiffen", sind es mittlerweile verstärkt auch ältere.
Bei Medikamenten gilt ein Verstoß gegen das StVG nicht, wenn das Medikament verordnet wurde. Eine fragwürdige Regelung, denn die Zahl der Autofahrer, die unter Medikamenteneinfluss fahren, wird wegen der höheren Zahl älterer Verkehrsteilnehmer stetig steigen. Das Risiko auf Rezept wird zum Problem. 1,3 Milliarden Packungen unterschiedlicher Medikamente werden allein in Deutschland pro Jahr eingenommen, viele Schränken die Fahrtüchtigkeit ein.
Wie viel Risiko ist erträglich? Darf der "Schoppen" zum Essen "als Teil unserer Kultur" nicht verboten werden? Muss jeder, der Drogen konsumiert hat, den Führerschein abgeben? Was passiert mit dem Millionen von Menschen, die Medikamente unterschiedlichster Art nehmen müssen? Krüger fordert eine gesellschaftliche Debatte. Und er fordert, nicht mit verschiedenen moralischen Maßstäben zu messen. Denn die Bewertung von Alkohol und anderen Drogen ist nach wie vor eine völlig unterschiedliche, auch wenn er als Unfallursache weit vorn liegt. (ar/sb)
Von Stephan Bähnisch
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