Ratgeber: Was tun bei einem Wildunfall?

Im Herbst werden die Tage immer kürzer und damit steigt das Risiko eines Wildunfalls. Besonders gefährlich ist es am Abend zwischen 17 Uhr und Mitternacht sowie in den frühen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr.

2009-10-28 Im Herbst werden die Tage immer kürzer und damit steigt das Risiko eines Wildunfalls. Besonders gefährlich ist es am Abend zwischen 17 Uhr und Mitternacht sowie in den frühen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr. Zu diesen Zeiten sollten Autofahrer sehr vorsichtig und vorausschauend unterwegs und auf plötzlich auftauchende Waldbewohner vorbereitet sein.

Besonders hoch ist das Risiko am Rande von Feldern und Wäldern. Meist sind dort entsprechende Warnschilder aufgestellt, die von den Autofahrern in jedem Fall ernst genommen werden sollten. Wenn Wild am Straßenrand auftaucht, heißt es abbremsen und hupen. So lassen sich die Tiere möglicherweise verscheuchen. Keinesfalls darf das Fernlicht aufgeblendet werden. Es würde die Tiere verwirren und zur Lichtquelle locken. Ist es für ein Abbremsen bis zum Stillstand zu spät, ist meist der Zusammenstoß ungefährlicher als ein hektisches Ausweichmanöver, da ansonsten auch der Gegenverkehr gefährdet wird oder ein folgenschwerer Crash mit einem Baum droht.

Nach einem Unfall darf das tote oder verletzte Tier auf keinen Fall mitgenommen werden, da es Eigentum des Waldbesitzers ist und durch das Anfassen eine Ansteckung mit Tollwut droht. Nach einem Crash sollte als erstes die Polizei verständigt werden, die wiederum den zuständigen Jagdausübungsberechtigten informiert, der sich um das Tier kümmert.

Hinterlässt der Zusammenprall mit einem Haarwild - hierzu zählen Rehe, Wildschweine oder Füchse - Schäden am Auto, springt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung ein. Einige Versicherer erweitern diesen Schutz auf Unfälle mit Weidevieh oder auf alle Wirbeltiere. Ob dies auf die eigene Versicherung zutrifft, kann man den Versicherungsunterlagen entnehmen. Kommt es durch einen missglückten Ausweichversuch zu einem Unfall, so kommt auch hier die Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Allerdings unterliegen diese so genannten Rettungskosten strengen Kriterien: Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass ein Zusammenstoß mit dem Haarwild unmittelbar bevorstand, was ohne Zeugen nur selten gelingt.

Im Gegensatz zur Teilkasko haftet die Vollkaskoversicherung in jedem Fall bei Schäden am eigenen Auto. Dennoch muss das Ausweichmanöver stets im Verhältnis zu dem drohenden Schaden stehen. Bei einem kleinen Tier kann ein folgenschweres Ausweichmanöver nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sogar als grob fahrlässig eingestuft werden. Zur Sicherheit sollten nach einem Wildunfall Fotos von dem Fahrzeug, der Unfallstelle und dem Tier angefertigt werden. Diese können unter Umständen die Schadenregulierung beschleunigen (www.versicherung-und-verkehr.de). Sabine Stahl/mid mid/sta

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